Donnerstag, März 24 2011 17: 35

Umweltmanagementstrategien und Arbeitnehmerschutz

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Die Evolution von Umweltreaktionsstrategien

In den letzten dreißig Jahren haben die Umweltprobleme aufgrund vieler verschiedener Faktoren dramatisch zugenommen: demografische Expansion (dieses Tempo setzt sich fort, mit geschätzten 8 Milliarden Menschen bis zum Jahr 2030), Armut, dominante Wirtschaftsmodelle, die auf Wachstum und Quantität basieren statt Qualität, hoher Verbrauch natürlicher Ressourcen, insbesondere getrieben durch industrielle Expansion, Verringerung der biologischen Vielfalt insbesondere als Folge erhöhter landwirtschaftlicher Produktion durch Monokulturen, Bodenerosion, Klimawandel, nicht nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Verschmutzung von Luft, Böden und Wasservorräte. Die negativen Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf die Umwelt haben jedoch auch das Bewusstsein und die soziale Wahrnehmung der Menschen in vielen Ländern beschleunigt, was zu Veränderungen in traditionellen Ansätzen und Reaktionsmodellen geführt hat.

Reaktionsstrategien haben sich weiterentwickelt: von der Nichterkennung des Problems über die Ignorierung des Problems bis hin zur Verdünnung und Kontrolle der Verschmutzung durch einen Top-down-Ansatz – das heißt die sogenannten End-of-Pipe-Strategien. Die 1970er Jahre markierten die ersten weitreichenden lokalen Umweltkrisen und die Entwicklung eines neuen Bewusstseins für Umweltverschmutzung. Dies führte zur Verabschiedung der ersten großen Reihe nationaler Gesetze, Vorschriften und internationaler Übereinkommen zur Kontrolle und Regulierung der Umweltverschmutzung. Diese End-of-Pipe-Strategie zeigte bald ihr Scheitern, da sie autoritär auf symptom- und nicht ursachenbezogene Interventionen von Umweltproblemen ausgerichtet war. Gleichzeitig lenkte die industrielle Umweltverschmutzung auch die Aufmerksamkeit auf die wachsenden Widersprüche in der Philosophie zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Umweltgruppen.

Die 1980er Jahre waren die Zeit globaler Umweltprobleme wie der Tschernobyl-Katastrophe, des sauren Regens, des Ozonabbaus und des Ozonlochs, des Treibhauseffekts und des Klimawandels sowie der Zunahme von Giftmüll und deren Export. Diese Veranstaltungen und die daraus resultierenden Probleme stärkten das öffentliche Bewusstsein und trugen dazu bei, Unterstützung für neue Ansätze und Lösungen zu generieren, die sich auf Umweltmanagementinstrumente und sauberere Produktionsstrategien konzentrieren. Organisationen wie UNEP, OECD, die Europäische Union und viele nationale Institutionen begannen, das Thema zu definieren und innerhalb eines globaleren Rahmens zusammenzuarbeiten, der auf den Prinzipien der Prävention, Innovation, Information, Bildung und der Beteiligung relevanter Interessengruppen basiert. Als wir in die 1990er Jahre eintraten, gab es einen weiteren dramatischen Anstieg des Bewusstseins dafür, dass sich die Umweltkrise verschärfte, insbesondere in den Entwicklungsländern und in Mittel- und Osteuropa. Dies erreichte 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro eine kritische Schwelle.

Heute ist der Vorsorgeansatz zu einem der wichtigsten Faktoren geworden, die bei der Bewertung von Umweltpolitiken und -lösungen berücksichtigt werden müssen. Der Vorsorgeansatz legt nahe, dass Entscheidungen selbst bei wissenschaftlicher Unsicherheit oder Kontroversen über Umweltprobleme und -politiken die Notwendigkeit widerspiegeln sollten, Vorkehrungen zu treffen, um zukünftige negative Auswirkungen zu vermeiden, wann immer dies wirtschaftlich, sozial und technisch machbar ist. Bei der Entwicklung von Richtlinien und Vorschriften sowie bei der Planung und Umsetzung von Projekten und Programmen sollte der Vorsorgeansatz verfolgt werden.

Tatsächlich streben sowohl der vorbeugende als auch der vorbeugende Ansatz einen stärker integrierten Ansatz für Umweltmaßnahmen an, indem er sich von einem fast ausschließlichen Fokus auf den Produktionsprozess hin zur Entwicklung von Umweltmanagementinstrumenten und -techniken verlagert, die auf alle Formen menschlicher Wirtschaftstätigkeit und Entscheidungsprozesse anwendbar sind . Im Gegensatz zur Verschmutzungskontrolle, die einen begrenzten Ansatz des Reagierens und Zurückziehens implizierte, zielt der Ansatz des Umweltmanagements und der saubereren Produktion auf die Integration eines Vorsorgeansatzes in breitere Strategien ab, um einen Prozess zu schaffen, der bewertet, überwacht und kontinuierlich verbessert wird. Um jedoch effektiv zu sein, müssen Umweltmanagement- und sauberere Produktionsstrategien sorgfältig durch die Einbeziehung aller Interessengruppen und auf allen Interventionsebenen umgesetzt werden.

Diese neuen Ansätze dürfen nicht nur als umweltbezogene technische Instrumente betrachtet werden, sondern sollten vielmehr als ganzheitliche, integrierende Ansätze betrachtet werden, die dazu beitragen, neue Modelle einer umwelt- und sozialverträglichen Marktwirtschaft zu definieren. Um ihre volle Wirkung entfalten zu können, erfordern diese neuen Ansätze auch einen regulatorischen Rahmen, Anreizinstrumente und einen gesellschaftlichen Konsens, der durch die Einbeziehung von Institutionen, Sozialpartnern und interessierten Umwelt- und Verbraucherorganisationen definiert wird. Wenn der Umfang von Umweltmanagement- und saubereren Produktionsstrategien zu nachhaltigeren sozioökonomischen Entwicklungsszenarien führen soll, müssen verschiedene Faktoren bei der Politikgestaltung, bei der Entwicklung und Durchsetzung von Standards und Vorschriften sowie in Tarifverträgen berücksichtigt werden und Aktionspläne, nicht nur auf Unternehmens- oder Unternehmensebene, sondern auch auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Angesichts der großen Unterschiede in den wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen auf der ganzen Welt werden die Erfolgschancen auch von den lokalen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen abhängen.

Die Globalisierung, die Liberalisierung der Märkte und die Strukturanpassungspolitik werden auch neue Herausforderungen für unsere Fähigkeit schaffen, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen dieser komplexen Veränderungen in unseren Gesellschaften auf integrierte Weise zu analysieren, nicht zuletzt das Risiko, dass Diese Änderungen können zu ganz anderen Machtverhältnissen und Verantwortlichkeiten führen, vielleicht sogar zu Eigentum und Kontrolle. Es muss darauf geachtet werden, dass diese Änderungen nicht zu der Gefahr von Ohnmacht und Lähmung bei der Entwicklung von Umweltmanagement- und saubereren Produktionstechnologien führen. Andererseits bietet diese sich verändernde Situation neben ihren Risiken auch neue Möglichkeiten, um Verbesserungen unserer gegenwärtigen sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und ökologischen Bedingungen voranzutreiben. Solche positiven Veränderungen erfordern jedoch einen kooperativen, partizipativen und flexiblen Ansatz zur Bewältigung des Wandels in unseren Gesellschaften und in unseren Unternehmen. Um eine Lähmung zu vermeiden, müssen wir vertrauensbildende Maßnahmen ergreifen und einen schrittweisen, partiellen und schrittweisen Ansatz betonen, der wachsende Unterstützung und Kapazität schafft, um in Zukunft größere Veränderungen unserer Lebens- und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.

Wichtigste internationale Auswirkungen

Wie oben erwähnt, ist die neue internationale Situation gekennzeichnet durch die Liberalisierung der Märkte, die Beseitigung von Handelsschranken, neue Informationstechnologien, schnelle und enorme tägliche Kapitaltransfers und die Globalisierung der Produktion, insbesondere durch multinationale Unternehmen. Deregulierung und Wettbewerbsfähigkeit sind die dominierenden Kriterien für Anlagestrategien. Diese Änderungen erleichtern jedoch auch die Standortverlagerung von Betrieben, die Fragmentierung von Produktionsprozessen und die Einrichtung spezieller Exportverarbeitungszonen, die die Industrien von Arbeits- und Umweltvorschriften und anderen Verpflichtungen befreien. Solche Effekte können übermäßig niedrige Arbeitskosten und folglich höhere Gewinne für die Industrie fördern, aber dies wird häufig von Situationen bedauerlicher Ausbeutung von Mensch und Umwelt begleitet. Darüber hinaus werden in Ermangelung von Vorschriften und Kontrollen veraltete Anlagen, Technologien und Ausrüstungen ebenso exportiert wie gefährliche Chemikalien und Substanzen, die in einem Land aus Umwelt- oder Sicherheitsgründen verboten, vom Markt genommen oder strengen Beschränkungen unterliegen, insbesondere auch dorthin exportiert werden Entwicklungsländer.

Um auf diese Probleme zu reagieren, ist es von besonderer Bedeutung, dass die neuen Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) so definiert werden, dass sie einen sozial- und umweltverträglichen Handel fördern. Das bedeutet, dass die WTO zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs von allen Ländern verlangen sollte, grundlegende internationale Arbeitsnormen (z. B. grundlegende ILO-Konventionen) sowie Umweltkonventionen und -vorschriften einzuhalten. Darüber hinaus sollten Richtlinien wie die der OECD zum Technologietransfer und zu Vorschriften wirksam umgesetzt werden, um den Export von stark umweltbelastenden und unsicheren Produktionssystemen zu vermeiden.

Zu berücksichtigende internationale Faktoren sind:

    • internationalen Handel mit Geräten und Anlagen
    • Finanzmechanismen und technische Hilfe
    • WTO-Bestimmungen
    • Rohstoffpreise
    • Steuersysteme
    • Transfer von Technologie und Know-how
    • grenzüberschreitende Migration von Schadstoffen
    • Produktionsstrategien multinationaler Unternehmen
    • Entwicklung und Umsetzung internationaler Konventionen, Vereinbarungen, Richtlinien und Vorschriften
    • Beteiligung internationaler Organisationen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und einschlägigen Umweltgruppen.

                       

                      Entwicklungs- und andere hilfebedürftige Länder sollten besondere finanzielle Unterstützung, Steuersenkungen, Anreize und technische Unterstützung erhalten, um ihnen bei der Umsetzung der oben genannten grundlegenden Arbeits- und Umweltvorschriften und der Einführung sauberer Produktionstechnologien und -produkte zu helfen. Ein innovativer Ansatz, der in Zukunft weitere Aufmerksamkeit verdient, ist die Entwicklung von Verhaltenskodizes, die von bestimmten Unternehmen und ihren Gewerkschaften ausgehandelt werden, um die Einhaltung grundlegender sozialer Rechte und Umweltvorschriften zu fördern. Eine einzigartige Rolle bei der Bewertung des Prozesses auf internationaler Ebene spielt die IAO angesichts ihrer dreigliedrigen Struktur und in strikter Abstimmung mit anderen Organisationen der Vereinten Nationen und internationalen Finanzinstitutionen, die für internationale Hilfe und Finanzhilfe zuständig sind.

                      Wichtigste nationale und lokale Auswirkungen

                      Auch auf nationaler und lokaler Ebene muss ein geeigneter allgemeiner Regulierungsrahmen definiert werden, um geeignete Umweltmanagementverfahren zu entwickeln. Dies erfordert einen Entscheidungsprozess, der Haushalts-, Steuer-, Industrie-, Wirtschafts-, Arbeits- und Umweltpolitik miteinander verbindet und auch die vollständige Konsultation und Beteiligung der am stärksten betroffenen sozialen Akteure (dh Arbeitgeber, Gewerkschaftsorganisationen, Umwelt- und Verbraucherorganisationen) vorsieht Gruppen). Ein solcher systematischer Ansatz würde Verbindungen zwischen verschiedenen Programmen und Politiken beinhalten, zum Beispiel:

                        • Das Steuersystem sollte Anreize schaffen, die das Vordringen umweltverträglicher Waren und Rohstoffe auf den Markt fördern, und umweltschädliche Produkte, Wirtschaftstätigkeiten und kollektives oder individuelles Verhalten bestrafen.
                        • Zur Förderung der Forschung und Entwicklung von umwelt- und sozialverträglichen Technologien, Produktionsprozessen und Infrastrukturen sollten angemessene Strategien und Ressourcen zur Verfügung stehen.
                        • Beratungs-, Informations- und Schulungszentren für sauberere Produktionstechnologien sollten eingerichtet werden, um Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, dabei zu unterstützen, die Technologien sicher und effektiv zu beschaffen, anzupassen und einzusetzen.

                             

                            Nationale und lokale Industriepolitiken sollten in umfassender Absprache mit Gewerkschaftsorganisationen entworfen und umgesetzt werden, damit Unternehmenspolitik und Arbeitspolitik sozialen und ökologischen Bedürfnissen entsprechen können. Direkte Verhandlungen und Konsultationen auf nationaler Ebene mit Gewerkschaften können dazu beitragen, potenzielle Konflikte zu vermeiden, die sich aus den Auswirkungen neuer Industriepolitiken auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt ergeben. Solche Verhandlungen auf nationaler Ebene sollten jedoch durch Verhandlungen und Konsultationen auf der Ebene einzelner Unternehmen und Unternehmen flankiert werden, um sicherzustellen, dass angemessene Kontrollen, Anreize und Unterstützung auch am Arbeitsplatz verfügbar sind.

                            Zusammenfassend sind folgende nationale und lokale Faktoren zu berücksichtigen:

                              • nationale und lokale Vorschriften, Richtlinien, Vereinbarungen und Richtlinien
                              • Arbeitsbeziehungen Verfahren
                              • Einbeziehung der Sozialpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), Umwelt-NGOs und Verbraucherorganisationen in alle Entscheidungsprozesse
                              • Industriepolitik
                              • Rohstoffpreispolitik
                              • Handelspolitik
                              • Steuersysteme
                              • Anreize für Forschung und Entwicklung
                              • Anreize für die Einführung innovativer Umweltmanagementinitiativen
                              • Integration von Gesundheits- und Sicherheitsverfahren/-standards
                              • Einrichtung von Beratungs-, Informations- und Schulungszentren für die Verbreitung sauberer Produktionstechnologien
                              • Unterstützung bei der Überwindung von Hindernissen (konzeptionell, organisatorisch, technisch, fachlich und finanziell) bei der Einführung neuer Technologien, Richtlinien und Vorschriften.

                                                     

                                                    Umweltmanagement auf Unternehmensebene

                                                    Das Umweltmanagement innerhalb eines Unternehmens, Unternehmens oder einer anderen Wirtschaftsstruktur erfordert eine kontinuierliche Bewertung und Berücksichtigung der Umweltauswirkungen – am Arbeitsplatz (dh der Arbeitsumgebung) und außerhalb der Werkstore (dh der externen Umgebung) – in ihrer gesamten Bandbreite von Aktivitäten und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Betrieb. Es impliziert auch die konsequente Änderung der Organisation von Arbeits- und Produktionsprozessen, um effizient und effektiv auf diese Umweltauswirkungen zu reagieren.

                                                    Unternehmen müssen potenzielle Umweltauswirkungen einer bestimmten Tätigkeit, eines Prozesses oder eines Produkts bereits in den frühesten Planungsphasen vorhersehen, um die Umsetzung angemessener, zeitnaher und partizipativer Reaktionsstrategien sicherzustellen. Ziel ist es, die Industrie und andere Wirtschaftszweige wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig zu gestalten. Sicherlich wird es in vielen Fällen noch eine Übergangszeit geben müssen, die Umweltschutz- und Sanierungsmaßnahmen erfordert. Daher sollte Umweltmanagement als ein zusammengesetzter Prozess aus Prävention und Kontrolle betrachtet werden, der darauf abzielt, Unternehmensstrategien mit ökologischer Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen. Um dies zu tun, müssen Unternehmen Verfahren innerhalb ihrer allgemeinen Managementstrategie entwickeln und implementieren, um sauberere Produktionsprozesse zu bewerten und die Umweltleistung zu prüfen.

                                                    Umweltmanagement und sauberere Produktion führen zu einer Reihe von Vorteilen, die sich nicht nur auf die Umweltleistung auswirken, sondern auch zu Verbesserungen führen können in:

                                                      • Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer
                                                      • Fehlzeiten
                                                      • Vermeidung und Lösung von Konflikten mit Arbeitnehmern und Gemeinschaften
                                                      • Förderung eines kollegialen Klimas im Unternehmen
                                                      • das öffentliche Image des Unternehmens
                                                      • die Marktdurchdringung neuer grüner Produkte
                                                      • effiziente Nutzung von Energie und Rohstoffen
                                                      • Abfallwirtschaft, einschließlich der sicheren Entsorgung von Abfällen
                                                      • die Produktivität und Qualität der Produkte.

                                                                       

                                                                      Unternehmen sollten sich nicht nur darauf konzentrieren, die Konformität des Unternehmens mit bestehenden Gesetzen und Vorschriften zu bewerten, sondern sollten mögliche Umweltziele definieren, die durch einen zeitgebundenen, schrittweisen Prozess erreicht werden sollen, der Folgendes umfassen würde:

                                                                        • die Definition der Umweltziele und -politik des Unternehmens
                                                                        • die Definition von kurz-, mittel- und langfristigen Strategien
                                                                        • die Annahme eines Cradle-to-Grave-Ansatzes
                                                                        • die Zuweisung angemessener Haushaltsmittel
                                                                        • die Integration von Gesundheit und Sicherheit in Umweltprüfungsverfahren
                                                                        • die Beteiligung von Arbeitnehmern und Gewerkschaftsvertretern am Analyse- und Entscheidungsprozess
                                                                        • die Einrichtung eines Umweltprüfungsteams mit Arbeitnehmervertretern.

                                                                                     

                                                                                    Es gibt viele verschiedene Ansätze zur Bewertung von Aktivitäten, und die folgenden sind wichtige potenzielle Komponenten eines solchen Programms:

                                                                                      • Definition von Flussdiagrammen für jede Betriebseinheit
                                                                                      • Überwachung der Prozesseingaben durch die Betriebseinheit – zum Beispiel Wasser, Energie, verwendete Rohstoffe, Anzahl der beteiligten Arbeiter, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisikobewertung, Arbeitsorganisation
                                                                                      • Überwachung der Prozessergebnisse durch die Betriebseinheit – zum Beispiel Quantifizierung von Produkten/Nebenprodukten, Abwasser, gasförmigen Emissionen, festen Abfällen zur Entsorgung vor Ort und außerhalb
                                                                                      • Übernahme von Unternehmenszielen
                                                                                      • Machbarkeitsanalyse potenzieller Hindernisse (wirtschaftlich, technisch, ökologisch, sozial) und Annahme entsprechender Programme
                                                                                      • Verabschiedung und Umsetzung einer Informationsstrategie
                                                                                      • Annahme und Umsetzung einer Schulungsstrategie zur Förderung des Bewusstseins und der vollen Beteiligung der Arbeitnehmer
                                                                                      • Überwachung und Bewertung der Leistung/Ergebnisse.

                                                                                                     

                                                                                                    Arbeitsbeziehungen und Umweltmanagement

                                                                                                    Während in einigen Ländern grundlegende Gewerkschaftsrechte immer noch nicht anerkannt und Arbeitnehmer daran gehindert werden, ihre Gesundheit und Sicherheit sowie ihre Arbeitsbedingungen zu schützen und die Umweltleistung zu verbessern, wurde in verschiedenen anderen Ländern der partizipative Ansatz zur ökologischen Nachhaltigkeit von Unternehmen mit guten Ergebnissen erprobt. In den letzten zehn Jahren hat sich der traditionelle Ansatz der Arbeitsbeziehungen mehr und mehr verschoben, um nicht nur Gesundheits- und Sicherheitsfragen und Programme einzubeziehen, die nationale und internationale Vorschriften in diesem Bereich widerspiegeln, sondern hat auch begonnen, Umweltfragen in die Mechanismen der Arbeitsbeziehungen zu integrieren. Partnerschaften zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaftsvertretern auf Unternehmens-, Branchen- und nationaler Ebene wurden je nach Situation durch Tarifverträge festgelegt und manchmal auch in Vorschriften und Konsultationsverfahren aufgenommen, die von lokalen oder nationalen Behörden zur Bewältigung von Umweltkonflikten eingerichtet wurden. Siehe Tabelle 1, Tabelle 2 und Tabelle 3.

                                                                                                    Tabelle 1. Akteure, die an freiwilligen umweltrelevanten Vereinbarungen beteiligt sind

                                                                                                    Land

                                                                                                    Arbeitgeber/
                                                                                                    Bundesstaat

                                                                                                    Arbeitgeber/
                                                                                                    Union/Staat

                                                                                                    Arbeitgeber/
                                                                                                    Union

                                                                                                    Arbeitgeber/
                                                                                                    Betriebsrat

                                                                                                    Niederlande

                                                                                                    X

                                                                                                     

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Belgien

                                                                                                       

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Dänemark

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Österreich

                                                                                                       

                                                                                                    X

                                                                                                     

                                                                                                    Deutschland

                                                                                                    X

                                                                                                     

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Großbritannien

                                                                                                       

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Italien

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Frankreich

                                                                                                       

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Spanien

                                                                                                       

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Griechenland

                                                                                                     

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                     

                                                                                                    Quelle: Hildebrandt und Schmidt 1994.

                                                                                                    Tabelle 2. Anwendungsbereich freiwillige Vereinbarungen über Umweltschutzmaßnahmen zwischen Tarifvertragsparteien

                                                                                                    Land

                                                                                                    National

                                                                                                    Niederlassung (regional)

                                                                                                    Werk

                                                                                                    Niederlande

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Belgien

                                                                                                    X

                                                                                                     

                                                                                                    X

                                                                                                    Dänemark

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Österreich

                                                                                                     

                                                                                                    X

                                                                                                     

                                                                                                    Deutschland

                                                                                                     

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Großbritannien

                                                                                                       

                                                                                                    X

                                                                                                    Italien

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Frankreich

                                                                                                         

                                                                                                    Spanien

                                                                                                     

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Griechenland

                                                                                                    X

                                                                                                       

                                                                                                    Quelle: Hildebrandt und Schmidt 1994.

                                                                                                    Tabelle 3. Art der Vereinbarungen über Umweltschutzmaßnahmen zwischen Tarifvertragsparteien

                                                                                                    Land

                                                                                                    Gemeinsame Erklärungen,
                                                                                                    empfehlungen,
                                                                                                    Vereinbarungen

                                                                                                    Filialebene
                                                                                                    Kollektiv
                                                                                                    Vereinbarungen

                                                                                                    Vereinbarungen über Anlage
                                                                                                    Grad des

                                                                                                    Niederlande

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Belgien

                                                                                                    X

                                                                                                     

                                                                                                    X

                                                                                                    Dänemark

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Österreich

                                                                                                     

                                                                                                    X

                                                                                                     

                                                                                                    Deutschland

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Großbritannien

                                                                                                     

                                                                                                    X

                                                                                                     

                                                                                                    Italien

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Frankreich

                                                                                                     

                                                                                                    X

                                                                                                    X

                                                                                                    Spanien

                                                                                                     

                                                                                                    X

                                                                                                     

                                                                                                    Griechenland

                                                                                                    X

                                                                                                       

                                                                                                    Quelle: Hildebrandt und Schmidt 1994.

                                                                                                    Schadstoffsanierung: Aufräumen

                                                                                                    Die Sanierung kontaminierter Standorte ist ein Verfahren, das seit den 1970er Jahren immer offensichtlicher und kostspieliger geworden ist, als das Bewusstsein für die schwerwiegenden Fälle von Boden- und Wasserverschmutzung durch angesammelte chemische Abfälle, verlassene Industriestandorte usw. geschärft wurde. Diese kontaminierten Standorte sind durch Aktivitäten wie die folgenden entstanden:

                                                                                                    • Abfalldeponien (industriell und öffentlich)
                                                                                                    • verlassene Industriestandorte (z. B. Chemie, Metallverarbeitung)
                                                                                                    • Bergbauaktivitäten
                                                                                                    • landwirtschaftliche Standorte
                                                                                                    • große Unfälle
                                                                                                    • Verbrennungsanlagen
                                                                                                    • industrielle Wassereinleitungen
                                                                                                    • kleine und mittlere Unternehmenszonen.

                                                                                                     

                                                                                                    Die Gestaltung eines Sanierungs-/Sanierungsplans erfordert komplexe technische Aktivitäten und Verfahren, die von der Definition klarer Managementverantwortlichkeiten und daraus resultierender Haftung begleitet werden müssen. Solche Initiativen sollten im Rahmen harmonisierter nationaler Rechtsvorschriften durchgeführt werden und die Beteiligung interessierter Bevölkerungsgruppen, die Definition klarer Konfliktlösungsverfahren und die Vermeidung möglicher sozial-ökologischer Dumpingeffekte vorsehen. Solche Vorschriften, Vereinbarungen und Pläne sollten eindeutig nicht nur natürliche biotische und abiotische Ressourcen wie Wasser, Luft, Boden oder Flora und Fauna umfassen, sondern auch kulturelles Erbe, andere visuelle Aspekte von Landschaften und Schäden an Personen und Eigentum. Eine restriktive Definition von Umwelt wird folglich die Definition von Umweltschäden einschränken und damit die tatsächliche Sanierung von Standorten einschränken. Gleichzeitig soll es aber auch möglich sein, nicht nur den direkt von Schäden betroffenen Subjekten bestimmte Rechte und Schutz zu gewähren, sondern auch kollektive Gruppenklagen zur Wahrung kollektiver Interessen zu ergreifen, um die Wiederherstellung sicherzustellen von früheren Zuständen.

                                                                                                    Fazit

                                                                                                    Es werden erhebliche Maßnahmen erforderlich sein, um auf unsere sich schnell ändernde Umweltsituation zu reagieren. Der Schwerpunkt dieses Artikels lag auf der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltleistung der Industrie und anderer Wirtschaftstätigkeiten. Um dies effizient und effektiv zu tun, müssen Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften nicht nur auf Unternehmensebene, sondern auch in ihren lokalen Gemeinschaften und auf nationaler Ebene eine aktive Rolle spielen. Arbeitnehmer müssen als Schlüsselpartner bei der Erfüllung zukünftiger Umwelt- und nachhaltiger Entwicklungsziele gesehen und aktiv mobilisiert werden. Die Fähigkeit der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften, sich als Partner an diesem Prozess des Umweltmanagements zu beteiligen, hängt nicht nur von ihren eigenen Fähigkeiten und ihrem eigenen Bewusstsein ab – obwohl tatsächlich Anstrengungen erforderlich sind und unternommen werden, um ihre Kapazitäten zu erhöhen –, sondern auch vom Engagement der Management und Gemeinschaften, um ein förderliches Umfeld zu schaffen, das die Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit und Beteiligung in der Zukunft fördert.

                                                                                                     

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                                                                                                    HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die ILO übernimmt keine Verantwortung für auf diesem Webportal präsentierte Inhalte, die in einer anderen Sprache als Englisch präsentiert werden, der Sprache, die für die Erstproduktion und Peer-Review von Originalinhalten verwendet wird. Bestimmte Statistiken wurden seitdem nicht aktualisiert die Produktion der 4. Auflage der Encyclopaedia (1998)."

                                                                                                    Inhalte

                                                                                                    Referenzen zur Umweltpolitik

                                                                                                    Abecassis und Jarashow. 1985. Ölverschmutzung durch Schiffe. London: Süß & Maxwell.

                                                                                                    Afrikanische Konvention zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Ressourcen, Algier. 1968. Vertragsreihe der Vereinten Nationen. Genf: Vereinte Nationen.

                                                                                                    ASEAN. 1985. ASEAN-Abkommen zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Ressourcen. Kuala Lumpur: ASEAN.

                                                                                                    Bamako-Übereinkommen über das Verbot der Einfuhr nach Afrika und die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung und Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle innerhalb Afrikas. 1991. Int Legal Mater 30:775.

                                                                                                    Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. 1989.

                                                                                                    Berner Konvention zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Tiere und natürlichen Lebensräume. 1979. Reihe Europäischer Verträge (ETS) Nr. 104.

                                                                                                    Birni, PW. 1985. Die Internationale Regulierung des Walfangs. 2 Bde. New York: Ozeana.

                                                                                                    Birnie, P und A Boyle. 1992. Völkerrecht und Umwelt. Oxford: OUP.

                                                                                                    Bonner Kooperationsabkommen zur Bekämpfung der Verschmutzung der Nordsee durch Öl und andere Schadstoffe: Änderungsbeschluss. 1989. In Freestone und IJlstra 1991.

                                                                                                    Bonner Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten, 1979. 1980. Int Legal Mater 19:15.

                                                                                                    Boyle, AE. 1993. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt. In The Environment After Rio, herausgegeben von L Campiglio, L Pineschi und C Siniscalco. Dordrecht: Martinus Nijhoff.

                                                                                                    Bukarester Übereinkommen zum Schutz des Schwarzen Meeres. 1992. Int J Marine Coast Law 9:76-100.

                                                                                                    Burhenne, W. 1974a. Konvention zur Erhaltung der Natur im Südpazifik, Apia-Konvention. Im Internationalen
                                                                                                    Umweltrecht: Multilaterale Verträge. Berlin: E. Schmidt.

                                                                                                    —. 1974b. Internationales Umweltrecht: Multilaterale Verträge. Berlin: E. Schmidt.

                                                                                                    —. 1994c. Ausgewählte multilaterale Verträge im Umweltbereich. Berlin: E.Schmit.

                                                                                                    Canadian Standards Association. 1993. Ökobilanzleitlinie. Rexdale, Ontario: CSA.

                                                                                                    Canberra-Konvention zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis. 1980. Int Legal Mater 19:837.

                                                                                                    Churchill, R&D Freestone. 1991. Internationales Recht und globaler Klimawandel. London: Graham & Trotman.

                                                                                                    Code permanente Umgebung und Belästigungen. Nd-Vol. 1 & 2. Montrouge, Frankreich: Editions législatives et administratives.

                                                                                                    Übereinkommen über die Zusammenarbeit beim Schutz und bei der Entwicklung der Meeres- und Küstenumwelt des Westens und
                                                                                                    Zentralafrikanische Region, 23. März, Abidjan. 1981. Int Legal Mater 20:746.

                                                                                                    Übereinkommen zum Schutz der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel. 1902. British and Foreign State Papers (BFSP), Nr. 969.

                                                                                                    Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung, Barcelona, ​​16. Februar. 1976. Int Legal Mater 15:290.

                                                                                                    Konvention zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Vikunja. 1979. In International Environmental Law: Multilateral Treaties, herausgegeben von W Burhenne. Berlin: E. Schmidt.

                                                                                                    Übereinkommen zum Schutz und zur Entwicklung der Meeresumwelt der erweiterten Karibikregion, 24. März,
                                                                                                    Cartagena des Indias. 1983. Int Legal Mater 22:221.

                                                                                                    Übereinkommen zum Schutz, zur Bewirtschaftung und Entwicklung der Meeres- und Küstenumwelt der ostafrikanischen Region, 21. Juni, Nairobi. 1985. Im Sand 1987.

                                                                                                    Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Südostpazifik, 12. November, Lima. Im Sand 1987.

                                                                                                    Übereinkommen zum Schutz der natürlichen Ressourcen und der Umwelt der Südpazifikregion, 24. November 1986, Noumea. Int Legal Mater 26:38.

                                                                                                    Übereinkommen über die biologische Vielfalt. 1992. Int Legal Mater 31:818.

                                                                                                    Konvention zur Erhaltung der Natur im Südpazifik. 1976. In International Environmental Law: Multilateral Treaties, herausgegeben von W Burhenne. Berlin: E.Schmidt.

                                                                                                    Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung. 1979. Int Legal Mater 18:1442.

                                                                                                    Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen. 1992. Int Legal Mater 31:1330.

                                                                                                    Übereinkommen über die Haftung gegenüber Dritten im Bereich der Kernenergie. 1961. Am. J. Int. Law 55:1082.

                                                                                                    Ehlers, P. 1993. Helsinki-Konvention zum Schutz und zur Nutzung des Ostseeraums. Int J Marine Coast Law 8:191-276.

                                                                                                    Espoo-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Kontext. 1991. Int Legal Mater 30:802.

                                                                                                    Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen. 1992. Int Legal Mater 31:848.

                                                                                                    Freestone, D. 1994. The Road from Rio: International Environmental Law after the Earth Summit. J Umweltgesetz 6:193-218.

                                                                                                    Freestone, D. und E. Hey (Hrsg.). 1996. Das Vorsorgeprinzip im Völkerrecht: Die Herausforderung der Umsetzung. Den Haag: Kluwer Law International.

                                                                                                    Freestone, D und T IJlstra. 1991. The North Sea: Basic Legal Documents On Regional Environmental Cooperation. Dordrecht: Graham & Trotman.

                                                                                                    Genfer Protokoll über die Kontrolle der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen oder ihrer grenzüberschreitenden Flüsse. 1991. Int Legal Mater 31:568.

                                                                                                    Genfer Protokoll über die langfristige Finanzierung des Kooperationsprogramms zur Überwachung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von Luftverschmutzung in Europa. 1984. Int Legal Mater 24:484.

                                                                                                    Heijungs, R. 1992. Environmental Life Cycle Assessment of Products – National Reuse of Waste Research Programme. Novem & Rivm.

                                                                                                    Helsinki-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseeraums. 1974. Int Legal Mater 13:546.

                                                                                                    Helsinki-Übereinkommen über den Schutz und die Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen. 1992. Int Legal Mater 31:1312.

                                                                                                    Helsinki-Protokoll zur Reduzierung von Schwefelemissionen. 1988. Int Legal Mater 27:64.

                                                                                                    Hey, E, T IJlstra und A Nollkaemper. 1993. Int J Marine Coast Law 8:76.

                                                                                                    Hildebrandt, E. und E. Schmidt. 1994. Arbeitsbeziehungen und Umweltschutz in Europa. Dublin: Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

                                                                                                    Hohmann, H. 1992. Grundlagendokumente des Umweltvölkerrechts. London: Graham & Trotman.

                                                                                                    Internationale Handelskammern. 1989. Umweltprüfung. Paris: ICC.

                                                                                                    Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Öl. 1954. Reihe der Verträge der Vereinten Nationen (UNTS), Nr. 327. Genf: Vereinte Nationen.

                                                                                                    Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (1973), geändert 1978. Int Legal Mater 17:546.

                                                                                                    Internationales Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Ölverschmutzung. 1969. Int Legal Mater 16:617.

                                                                                                    Internationales Übereinkommen über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden, Brüssel, 1971. Geändert 1976, Protokolle 1984 und 1992. 1972. Int Legal Mater 11:284.

                                                                                                    Internationales Übereinkommen über Vorsorge, Reaktion und Zusammenarbeit bei Ölverschmutzungen. 1991. Int Legal Mater 30:735.

                                                                                                    Internationales Übereinkommen über Eingriffe auf hoher See in Fällen von Ölverschmutzungsschäden, 1969. 1970. Int Legal Mater 9:25.

                                                                                                    Internationale Arbeitsorganisation (ILO). 1990. Umwelt und Arbeitswelt. Bericht des Generaldirektors an die Internationale Arbeitskonferenz, 77. Tagung. Genf: IAO.

                                                                                                    IUCN und Regierung der Republik Botswana. Nd Umweltverträglichkeitsprüfung: Handbuch für die berufsbegleitende Weiterbildung. Gland, Schweiz: IUCN.

                                                                                                    Keoleian, GA und D Menerey. 1993. Life Cycle Design Guidance Manual. Washington, DC: Umweltschutzbehörde.

                                                                                                    Kiss, A und D Shelton. 1991. Internationales Umweltrecht. New York: Transnational.

                                                                                                    Kummer, K. 1992. Die Basler Konvention. Int Comp Law Q 41:530.

                                                                                                    Kuwait Regional Convention for Cooperation on the Protection of the Marine Environment from Pollution, 24. April,
                                                                                                    Kuwait. 1978. Int Legal Mater 17:511.

                                                                                                    Lac Lanoux Schiedsverfahren. 1957. In 24 International Law Reports, 101.

                                                                                                    Lloyd, GER. 1983. Hippokratische Schriften. London: Pinguinbücher.

                                                                                                    Londoner Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen. 1972. Int Legal Mater 11:1294.

                                                                                                    Lyster, S. 1985. Internationales Wildtierrecht. Cambridge: Grotius.

                                                                                                    Ministererklärung zum Schutz des Schwarzen Meeres. 1993. Int J Marine Coast Law 9:72-75.

                                                                                                    Molitor, MR. 1991. Internationales Umweltrecht: Primärmaterialien. Deventer: Kluwer Recht & Steuern.

                                                                                                    Seerechtsübereinkommen von Montego Bay (LOSC). 1982. Int Legal Mater 21:1261.

                                                                                                    Nordisches Übereinkommen zum Schutz der Umwelt. 1974. Int Legal Mater 13:511.

                                                                                                    Ministererklärung von Odessa zum Schutz des Schwarzen Meeres, 1993. 1994. Int J Marine Coast Law 9:72-75.

                                                                                                    ABl. L 103/1 vom 24. April 1979 und ABl. L 206/7 vom 22. Juli 1992. 1991. In Freestone und IJlstra 1991.

                                                                                                    Osloer Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Einbringen von Schiffen und Flugzeugen. 1972. In Freestone und IJlstra 1991.

                                                                                                    Pariser Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch landgestützte Quellen. 1974. Int Legal Mater 13:352.

                                                                                                    Pariser Konvention zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks. 1993. Int J Marine Coast Law 8:1-76.

                                                                                                    Pariser Absichtserklärung zur Hafenstaatkontrolle bei der Durchführung von Abkommen über die Sicherheit des Seeverkehrs und den Schutz der Meeresumwelt. 1982. Int Legal Mater 21:1.

                                                                                                    Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag. 1991. Int Legal Mater 30:1461. 
                                                                                                    Ramsar-Konvention über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasservögel. 1971. Int Legal Mater 11:963.

                                                                                                    Regionales Übereinkommen zur Erhaltung der Umwelt des Roten Meeres und des Golfs von Aden, 14. Februar, Jeddah. 1982. Im Sand 1987.

                                                                                                    Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung. 1992. Int Legal Mater 31:814.

                                                                                                    Robinson, NA (Hrsg.). 1993. Agenda 21: Aktionsplan der Erde. New York: Ozeana.

                                                                                                    Ryding, SO. 1994. Internationale Erfahrungen umweltgerechter Produktentwicklung auf Basis von Ökobilanzen. Stockholm: Schwedischer Abfallforschungsrat.

                                                                                                    —. 1996. Nachhaltige Produktentwicklung. Genf: IOS.

                                                                                                    Sand, PH (Hrsg.). 1987. Meeresumweltrecht im Umweltprogramm der Vereinten Nationen: Ein entstehendes Öko-Regime. London: Tycooly.

                                                                                                    —. 1992. Die Wirksamkeit internationaler Umweltabkommen: Eine Bestandsaufnahme bestehender Rechtsinstrumente. Cambridge: Grotius.

                                                                                                    Gesellschaft für Umwelttoxikologie und -chemie (SETAC). 1993. Leitlinien für die Ökobilanz: Ein „Verhaltenskodex“. Boca Raton: Lewis.

                                                                                                    Sofia-Protokoll über die Kontrolle der Emissionen von Stickoxiden oder ihrer grenzüberschreitenden Flüsse. 1988. Int Legal Mater 27:698.

                                                                                                    Satzung des Internationalen Gerichtshofs. 1945.

                                                                                                    Trail Smelter-Schiedsverfahren. 1939. Am J Int Law 33:182.

                                                                                                    —. 1941. Am. J. Int. Law 35:684.

                                                                                                    Vertrag über das Verbot von Kernwaffentests in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser. 1963. Am J Int Law 57:1026.

                                                                                                    UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, 1972. Int Legal Mater 11:1358.

                                                                                                    UNGA-Resolution 2997, XXVII. 15. Dezember 1972.

                                                                                                    Vereinte Nationen. Nd Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen (Stockholm). Genf: Vereinte Nationen.

                                                                                                    Wiener Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für nukleare Schäden. 1963. Int Legal Mater 2:727.

                                                                                                    Wiener Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial. 1980. Int Legal Mater 18:1419.

                                                                                                    Wiener Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen. 1986a. Int Legal Mater 25:1377.

                                                                                                    Wiener Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall. 1986b. Int Legal Mater 25:1370.

                                                                                                    Vigon, BWet al. 1992. Ökobilanz: Bestandsführungsrichtlinien und -grundsätze. Boca Raton: Lewis.

                                                                                                    Washingtoner Übereinkommen zur Regulierung des Walfangs. 1946. League of Nations Treaty Series (LNTS), Nr. 155.

                                                                                                    Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). 1973. Int Legal Mater 12:1085.

                                                                                                    Wellington Convention on the Regulation of Antarktic Mineral Resource Activities, 1988. Int Legal Mater 27:868.